Jetzt hat auch die Kanzlerin einen Hauch von „Airforce One“!
Gestern übernahm die Flugbereitschaft der Luftwaffe in Hamburg den ersten der beiden neuen „Regierungs-Jets“:Einen Airbus A340-313. Nicht ganz neu (Baujahr 1999, 50 000 Flugstunden), dafür mit toller VIP-Ausstattung!
Statt wie bei der Lufthansa 335 Sitze sind nur noch 143 eingebaut. Schlafabteil mit Dusche und WC für den Chef – Kanzlerin, Bundespräsident oder Minister dürfen den Jet nutzen – Konferenzraum mit 12 Plätzen, helle Beige- und Grautöne an Wänden, Teppichböden und Sitzen (viele mit Business-Schlafliegen), dazu abhörsichere Sat-Telefone – und endlich die drahtlose Datenverbindung WLAN an Bord!
Zur Sicherheit verfügt die neue „Konrad Adenauer“ über eine sogenannte Freund-Feind-Kennung. Ein US-System zur Raketenabwehr wird noch nachträglich eingebaut.
Die Tanks fassen 135 000 Liter Treibstoff – einmal Volltanken kostet derzeit 274 050 Euro ...
Dafür ist es aber auch die bisher größte Regierungsmaschine: 63,60 Meter lang, Spannweite 60,30 Meter; 913 km/h schnell, gesteuert von zwei Piloten per Joystick. Reichweite: 13 500 Kilometer – nonstop bis Peking oder Rio.
Der Airbus ist Teil der Flottenmodernisierung, die Vorgängermodelle, die nun verkauft werden sollen, stammen noch aus dem Nachlass der DDR-Fluglinie „Interflug“ und sorgten in der Vergangenheit immer wieder durch Pannen für Schlagzeilen.




Gegen die rechtsextreme Anwältin Sylvia Stolz wird seit Donnerstag vor dem Landgericht Mannheim wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verhandelt. Sie hatte 2006 bei der Verteidigung des bekannten Rechtsextremisten und Holocaust-Leugners Ernst Zündel selbst den Holocaust als "größte Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet. Damals war die 44-Jährige, der nun ein Berufsverbot droht, vom Prozeß ausgeschlossen worden, nachdem sie eine Beschwerde an das Gericht mit "Heil Hitler" unterschrieben und den Schöffen die Todesstrafe wegen "Volksverleumdung und Feindbegünstigung" angedroht hatte. Der dunkelbraunen Rechtsauslegerin, die nach ihrem Ausschluß als Pflichtverteidigerin im Zündel-Prozeß von Justizbediensteten aus dem Gerichtssaal getragen werden mußte, werden weitere volksverhetzende Äußerungen in einem anderen Gerichtsverfahren vorgeworfen.

